Kocherburgbote Unterkochen

Das Mitteilungsblatt "Kocherburgbote" ist das offizielle Mitteilungsblatt des Stadtbezirks Unterkochen.

(© Druckerei Zeller)

Mit Berichten über Ortschaftsratssitzungen, amtlichen Mitteilungen, Festen und Feiern, Jubiläen, Kirchen- und Vereinsnachrichten, Anzeigen und vielem anderen ist das wöchentliche Blatt im Gemeindeleben etabliert.

Herausgeber:

Stadt Aalen, Bezirksamt Unterkochen, Rathausplatz 9, 73432 Aalen-Unterkochen
Tel. 07361/9880-0 (Zentrale)
Fax 07361/9880-21
Tel. 07361/9880-11 Anja Lindner
Tel. 07361/9880-12 Daniel Egetenmeyer
E-Mail rathaus.unterkochen@aalen.de

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt des Kocherburgboten sind Ortsvorsteherin Martina Lechner und Bezirksamtsleiter Daniel Egetenmeyer. Für Veröffentlichungen im redaktionellen Teil ist der jeweilige Verfasser / die jeweilige Verfasserin verantwortlich. Anzeigenkunden sind für den Inhalt ihrer Anzeigen verantwortlich.

Anzeigen müssen bis spätestens Montag, 15 Uhr, bei der Druckerei und dem Verlag Zeller, redaktionelle Beiträge und Vereinsnachrichten beim Bezirksamt Unterkochen eingereicht sein.

Bezugsgebühren jährlich: 19,80 EUR, Auflage: 1200 Exemplare.

Der Kocherburgbote erscheint in der Regel wöchentlich donnerstags. Die Inhalte der Seiten werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung, insbesondere für materielle oder immaterielle Schäden sowie für sonstige Konsequenzen, die aus der Nutzung des Kocherburgboten entstehen, ist ausgeschlossen. Die Redaktion des Kocherburgboten behält sich das Recht vor, zur Verfügung gestellte Manuskripte, Unterlagen, Bildmaterial etc. zu bearbeiten oder deren Veröffentlichung abzulehnen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Inhalte des Kocherburgboten sind nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlich geschützt. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach Genehmigung des Bezirksamts Unterkochen mit Quellenangabe gestattet.

Anzeigen

Druckerei und Verlag Zeller, Pfromäckerstraße 4, 73432 Aalen-Unterkochen
Tel. 07361/8 86 86
Fax 07361/8 85 85,
E-Mail kobu@druckerei-zeller.de

"Der „Kocherburgbote“ mit allem Wissenswerten im und um den Stadtbezirk Unterkochen darf in keinem Haushalt fehlen."

Abo Mitteilungsblatt "Kocherburgbote"

Statt dem Ausschellen und dem Anschlag an den Verkündungstafeln, wie es bis 1956 in Unterkochen üblich war, erhalten die Einwohner von Unterkochen nun seit über 50 Jahren das Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“. Er ist inzwischen aus dem Gemeindeleben nicht mehr wegzudenken. Zum einen dient der „Kocherburgbote“ als Kommunikationsmittel zwischen der Ortschaftsverwaltung und den Bürgern, aber auch für die örtlichen Vereine, Institutionen und Kirchen ist er ein beliebtes Sprachrohr.

Nach vielen Zweifeln und mehrmaliger Aufschiebung erschien der „Kocherburgbote“, damals noch unter dem Namen „Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterkochen“, am 1. Juni 1956 zum ersten Mal.

Der damalige Bürgermeister Schrezenmaier schreibt in seinem Geleitwort in der ersten Ausgabe: „Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24. April 1956 beschlossen, zur Verkündung amtlicher Bekanntmachungen, Besprechung wichtiger Gemeindefragen und Unterrichtung der Einwohnerschaft über die wesentlichen Vorgänge in der Verwaltung ein eigenes Amts- und Mitteilungsblatt vom 1. Juni dieses Jahres an herauszugeben. So mancher Gemeindebürger wird die Notwendigkeit dieses Gemeindeblattes in Abrede stellen und darauf hinweisen, dass man in der Schnelllebigkeit und Hetzerei unserer Zeit kaum mehr die Gelegenheit findet, sich in gebührendem Maße den vielen Tageszeitungen, sensationellen Illustrierten und sonstigen Fachzeitschriften zu widmen, geschweige denn ein nüchternes Amtsblatt zu lesen. Dieser Einwand ist keineswegs abwegig. Aber im ausschließlichen Interesse unserer Einwohner und einer Neubelebung des Bürgerbewusstseins und der gemeinschaftlichen Verantwortung hat sich der Gemeinderat einmütig für ein gemeindliches Amtsblatt ausgesprochen.“

Notwendig wurde ein Mitteilungsblatt auch auf Grund der neuen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Diese lässt Ausrufe als Bekanntmachungsform nicht mehr zu. Der Gemeinderat hatte nun die Wahl, öffentliche Bekanntmachungen in der Tagespresse oder in einem Amts- und Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Trotz der Mehrarbeit für die Verwaltung entschied sich der Gemeinderat für das Mitteilungsblatt. In den Anfängen umfasste der „Kocherburgbote“ zwei Seiten und konnte gegen eine vierteljährige Gebühr von 1.-DM bezogen werden.

Der Name „Kocherburgbote“ wurde in einem Preisausschreiben ermittelt. Die besten Namensvorschläge erhielten einen Geldpreis. Auf Platz drei lag der Name „Dr’ Büttel schellt“ von Edith Hübner; Platz zwei erreichte „Die Kocherquelle“ von Josef Dobler. Friedrich Weidner und Gottlob Opferkuch schlugen den Namen „Kocherburgbote“ vor. Ab der 6. Ausgabe erschien das Amts- und Mitteilungsblatt nun unter diesem Namen.

Auch nach der Eingemeindung Unterkochens erfüllte und erfüllt heute noch der “Kocherburgbote“ seine Aufgaben. Mit Berichten über Ortschaftsratsitzungen, amtlichen Mitteilungen, Festen und Feiern, Jubiläen, Kirchen- und Vereinsnachrichten, Anzeigen und vielem anderem etablierte sich der „Kocherburgbote“ im Gemeindeleben Unterkochens. Die Befürchtungen vom damaligen Bürgermeister Herrn Schrezenmaier, dass der „Kocherburgbote“ als „nüchternes“ Amtsblatt in der Vielfalt der Tagespresse und Illustrierten untergeht, wurde nicht bestätigt. Anhand der Auflage von 1.465 Exemplaren wird deutlich, wie beliebt der Kocherburgbote in der Bevölkerung ist. Diese Beliebtheit nutzen auch die Unterkochener Geschäfte mit ihren Werbeanzeigen und tragen einen großen Teil dazu bei, dass die Bezugsgebühren leserfreundlich bleiben.

„Wir hoffen, dass das Amts- und Mitteilungsblatt unserer Gemeinde sich eines regen Zuspruchs erfreuen und der Unterstützung und Mitarbeit aller Bevölkerungskreise sicher sein darf. Für jede Anregung und jeden Beitrag sind wir zu großem Dank verpflichtet. Möge dieses Amtsblatt zu einem unentbehrlichen Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Verwaltung und zu einem wichtigen Mittel für die Erhaltung des gegenseitigen Vertrauens werden. Möge es ihm gelingen, die Bürgerverantwortung auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen, die Bürgerschaft von einem echten Gefühl der Heimatliebe und des Interesses an dem Schicksal ihres Gemeinwesens zu erfüllen und eine Brücke echten Vertrauens zu schlagen, vermöge dessen die Bürger und ihre Verwaltung in einem dauernden befruchteten Wechselverhältnis bleiben.“ Diesen Worten vom damaligen Bürgermeister Herrn Schrezenmaier kann man sich nur anschließen und dem „Kocherburgboten“ auch für die Zukunft genauso treue Leserinnen und Leser wünschen wie er bisher hatte.

Das Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“ wurde bis zum Ende des Jahres 2000 nur durch Bezugs- und Anzeigengebühren finanziert (Personalkosten nicht eingerechnet). Für die Personalkosten wurde ein städtischer Zuschuss pro Einwohner gewährt.

Zum 1. Januar 2001 hatte sich der Ortschaftsrat Unterkochen für die Einführung des Verlagssystems ausgesprochen.

Das Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“ erschien daraufhin auch weiter wöchentlich, mit neuem Layout. Der Herausgeber des Mitteilungsblattes „Kocherburgbote“ blieb unverändert die Stadt Aalen – Bezirksamt Unterkochen. Für den redaktionellen Teil ist nach wie vor das Bezirksamt Unterkochen zuständig. Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen und für den redaktionellen Teil sind der/die Ortsvorsteher/-in und der/die Bezirksamtsleiter/-in. Amtliche Nachrichten, Nachrichten des Stadtbezirks Unterkochen, Vereins- und Schulnachrichten, kirchliche und Mitteilungen der Altersgenossenvereine sowie Veranstaltungshinweise der Parteien werden wie bisher kostenfrei im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Neu eingeführt wurde dieses Verlagssystem zum 1. Januar 2001 durch die Druckerei Zeller, welche für den Druck, die Abwicklung des Anzeigengeschäftes und die Zustellung des Mitteilungsblattes verantwortlich ist. Die seitherigen Zusteller wurden zu den gleichen Bedingungen übernommen. Auch die Bezugsgebühren wurden unverändert übernommen und zwischenzeitlich den allgemeinen Preisanstiegen auf zurzeit 19,80 € im Jahr angepasst.