Halten von Hunden im Innen- und Außenbereich

Pflichten bei der Haltung eines Hundes

Nachdem beim Bezirksamt Unterkochen zurzeit vermehrt Beschwerden über freilaufende Hunde und Verunreinigungen durch Tiere eingegangen sind, möchten wir die Hundehalter auf folgende Pflichten hinweisen.

Leinenzwang:


Innerhalb bebauter Stadt- und Ortsteile sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen grundsätzlich an der Leine zu führen. Außerhalb der Stadt- und Ortsteile dürfen sie nur dann ohne Leine geführt werden, wenn der Hundehalter durch Zuruf auf das Tier einwirken kann und es den Zurufen seines Halters folgt. Des Weiteren sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch das Tier gefährdet wird.

 

Hundekot:
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Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Grundtücken sowie Feldern und Wiesen verrichtet. Sollte der Vierbeiner trotzdem einmal seinen Kot dort ablegen, ist der Hundhalter und Hundeführer verpflichtet, diesen unverzüglich zu beseitigen. Es stehen dafür an verschiedenen Stellen Hundestationen zur Verfügung

 

Zuwiderhandlungen gegen die Leinenpflicht als auch gegen die Pflicht zur Beseitigung des Hundekots können nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Aalen mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden

© Stadt Aalen, 09.05.2019