Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 26. November 2018

Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 11 Ortschaftsräte (Normalzahl: Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte)

 

Anwesend von der Stadtverwaltung: Heiko Ackel, Rudolf Kaufmann, Alexander Oppold, Kerstin Renner, Martin Schneider

 

Beginn: 17:30 Uhr, Ende: 19:56 Uhr

 

 

1 Bürgerfragestunde

 

Es wurde vorgebracht, dass bei ausgeschalteter Ampel Verkehrsteilnehmer im Bereich der Heidenheimer Straße häufig die zulässige Geschwindigkeit massiv überschreiten. Des Weiteren wird von der über die Bahngleise führenden Brücke von Passanten Müll herab geworfen, was zu einem mehr als unschönen Erscheinungsbild am Abhang der Brücke führt. Die Ortschaftsverwaltung wird Kontakt mit der Verkehrsschau und der Verwaltung der DB aufnehmen, um Abhilfe zu schaffen.

 

2 Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aalen (Feuerwehrsatzung FwS)

 

Nach Änderung des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 17. Dezember 2015 ist eine Anpassung der städtischen Feuerwehrsatzung notwendig. Die Neufassung orientiert sich an der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die vorgesehenen Änderungen wurden im Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr diskutiert. In der Sitzung am 23.10.2018 wurde der Neufassung mehrheitlich zugestimmt. Die Neufassung der Satzung führt zu einer Verbesserung der rechtlichen Absicherung der Feuerwehrleute. Im Rahmen der Beratung im Ortschaftsrat wurde ausdrücklich begrüßt, dass Frauen und Männer aktiv bei der Feuerwehr sein können, auch wenn sie keine Atemschutzträger sind.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aalen zu beschließen.

 

 

3 AKITA+ 2025 Sachstandsbericht 2018/2019

 

In der Stadt Aalen besteht derzeit ein Fehlbedarf von ca. 450 Kindergartenplätzen. Es sind bereits Maßnahmen für alle fehlenden Plätze eingeleitet worden. Ziel ist dabei vor allem die Weiterentwicklung der Sprachförderung und der heilpädagogischen Fachdienste. Im Jahr 2018 wurden in Unterkochen 30 neue Kindergartenplätze geschaffen, und zwar 20 neue Plätze im Naturkindergarten Schatzkiste, 10 neue Plätze im katholischen Kindergarten Maria Fatima. Im Gartengeschoss des künftigen Oberdorfer Hofs in der Waldhäuser Straße wird voraussichtlich 2020 eine viergruppige Kindertagesstätte mit 60 Plätzen entstehen. Ursprünglich war die Anmietung der Räumlichkeiten durch die Stadt Aalen vorgesehen. Nach dem Beschluss des Ortschaftsrates Unterkochen, der sich für den Ankauf des Gartengeschosses für die Kindertagesstätte durch die Stadt Aalen ausgesprochen hatte, verhandelt diese mit dem Investor darüber. Im Rahmen der Diskussion im Ortschaftsrat wurde ausgeführt, dass die Vergabe von Kindergartenplätzen zentral im Rathaus erfolgt und die Kindergartenplätze in Unterkochen nicht nur dort ansässigen Kindern zur Verfügung stehen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bezieht sich auf das Aalener Stadtgebiet und nicht auf die Stadtbezirke, in denen die Kinder wohnhaft sind. In der Regel erhalten Kinder aus Unterkochen aber einen Kindergartenplatz in Unterkochen. Angeregt wurde eine Verbesserung des Mittagessens im Ganztagesbetrieb, das von ca. 70% der Kinder in Anspruch genommen wird. Das komplizierte System der Essensvorbestellung und vorherigen Bezahlung sollte vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Der Ortschaftsrat stimmte dem AKITA+ 2025 und dem Sachstandsbericht 2018/2019 zu.

 

4 Erhöhung der Bezugsgebühren des Mitteilungsblattes "Kocherburgbote" ab dem Jahr 2019

 

Die Herausgabe des Mitteilungsblattes „Kocherburgbote" erfolgt wöchentlich (außer in den Sommerferien und über Weihnachten/Neujahr). Die letzten Erhöhungen der Bezugsgebühren erfolgten ab dem Jahr 2006 von 9,85 EUR auf 12,-- EUR, ab dem Jahr 2012 von 12,-- EUR auf 15,-- EUR und ab dem Jahr 2016 von 15,-- EUR auf 16,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Auf Grund gestiegener Lohn- und Materialkosten wird die Preiserhöhung der Bezugsgebühren von bisher 16,50 EUR auf 19,80 für notwendig erachtet. Die Stadt Aalen leistet einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,54 €, der zur Hälfte an die Druckerei in Höhe von 0,77 € pro Einwohner und Jahr als Übergangsleistung ausbezahlt wird. Die andere Hälfte des städtischen Zuschusses wird für den Personalkostenaufwand des Bezirksamtes Unterkochen verwendet.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte einstimmig der Erhöhung der Bezugsgebühren für das Mitteilungsblatt "Kocherburgbote" von derzeit 16,50 EUR auf 19,80 EUR inklusive Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2019 zu.

 

5 Standortsuche für eine Hundetoilette im Bereich des Himmlinger Weges in Aalen-Unterkochen

 

Im Ortschaftsrat wurde darüber diskutiert, ob im Bereich Himmlinger Weg / Merowinger Weg eine Hundetoilette aufgestellt werden soll. Der Ortschaftsrat sprach sich nach längerer Diskussion über das Für und Wider mehrheitlich dagegen aus. Es hätte sich um die erste Hundetoilette in einem Wohngebiet der Stadt Aalen gehandelt. Ein neuer Vorschlag, im Tiefen Tal beim dortigen Feldkreuz eine Hundetoilette aufzustellen, wird geprüft und mit dem dortigen Anlieger besprochen. Generell sollten Hundetoiletten häufiger geleert werden.

 

6 Bekanntgaben und Anfragen

    • Folgende Verkehrsschauergebnisse wurden bekannt gegeben:

 

Die Ortschaftsverwaltung Unterkochen hat um eine Überprüfung Gewichtsbeschränkung der Brücke über den Kocherkanal auf 24t gebeten. Laut Auskunft des Straßenbaulastträgers lässt die Tragfähigkeit der Brücke derzeit das Befahren mit schwereren Fahrzeugen nicht zu. Eine Ausnahme gilt nur für genehmigte Schwertransporte. Eine Sanierung der Brücke ist vermutlich 2019 geplant. Nach der Sanierung wird eine Gewichtsbeschränkung dann nicht mehr erforderlich sein. Bis dahin ist die vorhandene Beschilderung beizubehalten.

 

Bei der Bezirksverwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es am Fußgängerüberweg Höhe Waldhäuser Straße 1 wegen der schlechten Sichtverhältnisse immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Es wird festgestellt, dass die Sicht auf die Aufstellflächen entlang der Südseite für den aus Richtung Bahnhof kommenden Verkehr schlecht ist. Nach den derzeitigen Richtlinien für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen könnte der Fußgängerüberweg nicht mehr genehmigt werden. Der Fußgängerüberweg ist für den Fußgängerverkehr im Zentrum von Unterkochen aber wichtig. Eine Gefahrhinweisbeschilderung ist aus beiden Fahrtrichtungen vorhanden Weitere verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit sind nicht erkennbar. Relevante Unfälle sind dem Polizeipräsidium in den letzten 3 1/2 Jahren nicht bekannt geworden. Der Fußgängerüberweg soll daher auf ausdrücklichen Wunsch der Ortschaftsverwaltung beibehalten werden.

 

Die Bezirksverwaltung Unterkochen hat angeregt, den Fußgängerüberweg in der Waldhäuser Straße Höhe Haus Nummer 7 durch eine Fußgängersignalanlage zu ersetzen. Das Haltegebot werde immer wieder missachtet. Der Fußgängerüberweg befindet sich in unmittelbarer Nähe des Fußgängerüberwegs Waldhäuser Straße 1. Unterschiedliche Querungsarten auf engsten Raum sind nicht zulässig. Die Aufstellflächen des Fußgängerüberwegs sind gut einsehbar. Unfälle sind dem Polizeipräsidium in den letzten 5 1/2 Jahren nicht bekannt geworden. Eine Fußgängersignalanlage wird ebenfalls immer wieder leicht übersehen oder missachtet. Die Verkehrsschau spricht sich daher einhellig für das Belassen des Fußgängerüberwegs aus

 

Der gemeindliche Vollzugsdienst wurde angewiesen, in nächster Zeit Kontrollen bezüglich der Zufahrtsregelung zum Quellenweg 21 und 23 durchzuführen und mögliche Probleme zu dokumentieren.

 

Laut Bezirksverwaltung Unterkochen komme es an der Einmündung Himmlinger Weg/Siedlungsweg zu Problemen für die GOA, wenn im Einmündungsbereich geparkt werde. Das Parken im Kurvenbereich ist gesetzlich untersagt. Der Himmlinger Weg zwischen Otto- Hahn—Straße und Siedlungsweg ist zu schmal zum Parken. Eine Halteverbotsregelung ist daher nicht erforderlich. Es handelt sich um ein reines Kontrollproblem. Der gemeindliche Vollzugsdienst wird daher mit Kontrollen beauftragt.

 

Anwohner haben bei der Bezirksverwaltung Unterkochen eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Aalener Straße zwischen Hausnummer 54 und 66 angeregt. In der Zeit vom 17.07. bis 24.07.2018 hat das städtische Tiefbauamt eine Verkehrszählung mittels Seitenradar vorgenommen. Dabei wurden 11.700 Fahrzeuge und eine mittlere Geschwindigkeit von 55 km/h ermittelt. Diese Ergebnisse sind nicht außergewöhnlich. Es handelt sich um eine klassifizierte Straße. Auf beiden Seiten sind Gehwege vorhanden. Laut Polizeipräsidium gibt es keine Unfallauffälligkeiten. Es sind somit weder Verkehrssicherheitsgründe noch sonstige Gründe vorhanden, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden.

    • Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Waldhäuser Straße im Bereich des Gasthauses Adler auf 30 kmh beantragt.

 

 

    • Der Parkplatz an der Sport- und Festhalle Unterkochen wird im kommenden Frühjahr fertig gestellt. Aufgrund der Prüfung der Bodenbeschaffenheit durch das Landratsamt verzögerte sich die Baumaßnahme und konnte in diesem Jahr nicht abgeschlossen werden. Es werden 77 Parkplätze und 4 Behindertenstellplätze auf asphaltiertem Gelände entstehen.

 

 

    • Die Stadtwerke Aalen nehmen eine Umstrukturierung der Stromversorgung im Bereich der künftigen Kläranlage der Firma Palm vor. Der dortige Radweg muss aufgegraben werden, da sich dort die öffentlichen Stromkabel befinden.

 

 

    • Die Stadtwerke haben mit Kabelverlegungsarbeiten von Ebnat nach Unterkochen begonnen, die bis Ende Mai 2019 abgeschlossen sein sollen.

 

    • Kritisiert wurde die Verzögerung der Fertigstellung der Auffahrt von Unterkochen auf die B 19.

 

(Text: Kerstin Renner)

© Stadt Aalen, 30.11.2018