Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 24. September 2018

Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 9 Ortschaftsräte (Normalzahl: Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte)

Anwesend von der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Thilo Rentschler, Stadtkämmerin Daniela Faußner, Alexander Oppold, Stefan Pommerenke,
Kerstin Renner, Dominik Sorg

Beginn: 17:30 Uhr, Ende: 21:55 Uhr (einschließlich des nichtöffentlichen Teils)

Städtisches Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung:
Sachstandsbericht und Anpassung der Förderrichtlinie


Das Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung wurde vom Gemeinderat im Jahr 2016 beschlossen und im Juli 2017 erfolgte die erste Anpassung der Förderrichtlinie. Hierbei stand vor allem der ergänzende Förderschwerpunkt „Baumpflanzungen“ im Fokus. Bis zum 27. August 2018 sind insgesamt 53 Anträge auf Förderung durch das Innenentwicklungsprogramm bei der Stadt eingegangen und es werden darüber hinaus im Schnitt wöchentlich zwei bis drei Beratungsgespräche durch die Fachämter geführt. Dies zeigt, dass es in Aalen ein großes Potenzial an förderfähigen Wohngebäuden gibt und die Bevölkerung sich für ein Leben in bestehenden Strukturen interessiert. Dies trägt zu einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei. Betrachtet man allerdings die Verteilung der Anträge auf die einzelnen Ortschaften so stellt man fest, dass vor allem in den Ortsteilen die Bekanntheit des Programms gesteigert werden muss. Hierfür wünscht sich die Stadtverwaltung Aalen die Unterstützung durch die Ortschaftsräte im Sinne von Multiplikatoren.

Bei der Beratung der Bauherren und der Bearbeitung der Förderanträge wurde von Seiten der Stadtverwaltung festgestellt, dass die derzeit gültige Förderrichtlinie in folgenden Bereichen erweitert werden sollte:   


a)        Abbruch und Abräumung:
            ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sollen nun mit Baujahren ab 1945 abgebrochen werden, zuvor waren die Baujahre auf 1945 – 1975 begrenzt. Dadurch können vor allem in den Ortsteilen nicht mehr benötigte ehemals landwirtschaftlich genutzte Bausubstanzen abgebrochen und euer Wohnraum geschaffen werden.

b)        Umfassende Modernisierung:
            Hinsichtlich der Förderung von umfassenden Modernisierungen wurde der Begriff „Vorhaben“ näher definiert: ein Vorhaben umfasst ein Gebäude. Die Förderobergrenze kann auf 20.000 Euro erhöht werden, wenn in ei-       nem Gebäude mehrere abgeschlossene Wohneinheiten untergebracht sind und diese jeweils für sich umfassend modernisiert werden. Dies soll vor allem dazu beitragen, dass die Erhaltung und das Errichten von Ge- 
             bäuden mit mehreren Wohneinheitenunterstützt wird. Die Kinderzulage von 1.000 Euro pro Kind soll unabhängig von der Fördersumme gewährt werden. Damit sollen junge Familien bei ihrem Schritt in ein bestehendes
             Eigenheim unterstützt werden.

c)        Baumpflanzungen:
            Es werden nur Baumpflanzungen gefördert, die nicht im Bebauungsplan             festgesetzt sind. Zudem werden in allen Ortsteilen wichtige Straßenzüge             definiert, in denen Baumpflanzungen künftig grundsätzlich zu 100 %
            gefördert werden können. An diesen Straßen sind Bäume von besonderer             stadtgestalterischer und ökologischer Bedeutung.

d)        Baukultur fördern:
            Aufgrund der vermehrten Anfrage einer Förderung nach Umsetzung der             Maßnahmen soll die Einführung von Sonderpreisen eingearbeitet werden.             Hierbei sollen beispielhafte Maßnahmen gewürdigt werden, um qualita-
            tive Bestandserhaltung und Baukultur zu fördern, indem positive Beispiele             aufgezeigt werden. Zudem kann für die Innenentwicklung ausnahms-
             weise die umfassende Modernisierung von historisch bedeutsamen und
             ortsbildprägenden Gebäuden ohne Wohnnutzung gefördert werden.

e)        Antragsstellung und Bewilligungsverfahren:
            Der Begriff „Maßnahmenbeginn“ wird näher definiert. Hiermit möchte   man allen Antragsstellern die gleichen Möglichkeiten einräumen. Auf-         grund der bisherigen Anträge werden zwei Arten von Antragsstellern         deutlich. Diejenigen, die alles über einen Architekten oder ein Bauunter-
            nehmen planen und einbauen lassen und somit zeitlich etwas flexibler sind und ihr ganzes Vorhaben auf einen Blick einsehen können.
            Und diejenigen, die sehr viel Eigenarbeit in den Umbau des Eigenheims             stecken und sich einzelne Kostenpunkte über verschiedene Handwerker             einholen müssen und dabei sehr viel mehr Aufwand betreiben und be-  stimmte zeitliche Fristen, die von den Handwerkern gestellt werden, ein-  halten müssen.

 

 

Bei der Diskussion im Ortschaftsrat wurde angeregt, zwischen der Aalener Straße und der Bahnlinie von Aalen her kommend, speziell im Bereich zwischen der Tankstelle und dem geschotterten Park-and-Ride-Parkplatz, die langgezogene Fläche durch Baumpflanzungen zu verschönern. Dies würde auch eine Aufwertung des Ortseinganges darstellen.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte dem Sachstandsbericht zum städtischen Innen-entwicklungsprogramm einstimmig zu.

 

Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen

 

Dem derzeitig gültigen Einzelhandelskonzept der Stadt Aalen liegt eine Untersuchung von Dr. Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung zu Grunde, nämlich das „Gutachten als Grundlage für eine Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen“. Nachdem ein Beteiligungsverfahren zu diesem Gutachten vergleichbar wie bei einem Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden war, wurden die Ergebnisse als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Gemeinderat der Stadt Aalen am 22.04.2010 beschlossen. Das Einzelhandelskonzept bildet die Grundlage für die städtebauliche Steuerung des Einzelhandels. Diese Konzeption ist im Rahmen der Bauleitplanung als wichtiger Belang in die Abwägung einzustellen.

 

Zu den wesentlichen planerischen Zielsetzungen gehören:

 

  • Die Zulässigkeit von zentrenrelevantem Einzelhandel im abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich der Kernstadt sowie in den zentralen Versorgungsbereichen von Wasseralfingen und Unterkochen;

 

  • Keine Zulässigkeit von zentrenrelevanten Sortimenten (wie z.B. Schuhe, Bekleidung) in nicht integrierten Lagen der Stadt (z.B. in Gewerbegebieten).

 

  • Im Einzelnen spielen bei dieser Thematik „Zulässigkeit von zentrenrelevanten Sortimenten“ viele Einzelpunkte eine wichtige Rolle (integrierte und nicht-integrierte Standorte, Abgrenzung der Versorgungsbereiche, Sortimentsliste, welche Sortimente sind zentrenrelevant, Bestandsgebiete, Randsortimente, etc.). Insbesondere die Ansiedlung großflächiger Einzelhandel ist kritisch zu sehen.

 

  • Ebenso trifft die Einzelhandelskonzeption Aussagen zu Nahversorgungsbereichen in allen Stadtteilen.

 

  • Weiterhin können auch städtebauliche Maßnahmen für die Aufwertung von Standorten eine Rolle spielen. Seit 1996 verfügt die Stadt Aalen über eine Einzelhandelskonzeption. In der Regel ist nach einigen Jahren die Datengrundlage, auf der die jeweiligen Untersuchungen beruhen, veraltet. Handelsstrukturelle Rahmenbedingungen unterliegen laufend Veränderungen, genauso sind aber auch Stadt- und Bevölkerungsstruktur einer Stadt nicht statisch. Aktuell sind für die Stadt Aalen – vor allem auch im Vergleich zum letzten Beschlussjahr 2010

 

  • deutliche Veränderungen festzustellen. Dazu gehört eine Bevölkerungsentwicklung mit einen deutlichen Aufwärtstrend. Die Bau- und Siedlungsstruktur in der Kernstadt hat sich im Laufe etlicher Innenentwicklungsmaßnahmen gewandelt, beispielhaft seien hier nur das Stadtoval und das Brauereiviertel am Galgenberg genannt. Letztendlich haben auch direkt in der Innenstadt von Aalen zahlreiche Veränderungen stattgefunden, z.B. Eröffnung KUBUS, Neubau bzw. Umbau großer Bankfilialen, Eröffnung Quartier am Stadtgarten. Darüber hinaus beschäftigt natürlich auch in Aalen das Thema „Online-Handel“ die Händler und die Einzelhandelsorganisationen. Sowohl der Zeitablauf von 8 Jahren seit der letzten Beschlussfassung wie auch verschiedene gesamtstädtische bzw. strukturelle Veränderungen (z.B. Veränderungen in der Hochschule, Ansiedlung neuer Institute und Frequenzbringer) begründen zum jetzigen Zeitpunkt eine Aktualisierung der Einzelhandelskonzeption.

 

Im Ortschaftsrat wurde die Einbeziehung des Stadtbezirks Unterkochen in die Fortschreibung der städtischen Einzelhandelskonzeption positiv gesehen. Wichtig ist, dass die örtliche Bevölkerung den Wert des örtlichen Einzelhandles schätzt und dort ihre Einkäufe tätigt. Es sind rückläufige Umsätze aufgrund großer Einkaufsmärkte außerhalb von Unterkochen und des Internethandels zu verzeichnen.

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwick-lung des Gemeinderats mit 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

  1. Die Einzelhandelskonzeption von Dr. Acocella für die Stadt Aalen soll überprüft und fortgeschrieben werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem ACA e. V. zur Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption den Auftrag zu vergeben. Dazu sollen 50.000 € im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.

 

Fassadensanierungsprogramm – Aufstockung der Fördersumme

Das Erscheinungsbild einer Stadt ist ein wichtiger Standortfaktor. Stadtgestaltung und Außenwahrnehmung einer Stadt sind wesentliche Aspekte der Stadtentwicklung bzw. des Stadtumbaus. Aus diesem Grund wurde 2015 das Programm „100 Fassaden für Aalen“ aufgelegt, um so eine optische / gestalterische Aufwertung in der Gesamtstadt zu unterstützen. Dieses Programm gilt für die Altstadt und deren unmittelbares Umfeld,             wichtige Stadteingänge sowie für Kernbereich der einzelnen Ortsteile. Beispielhafte Maßnahmen sind neue Farbgebung zur Aufwertung von Gebäuden oder Gebäudeensembles; die Erhaltung und Wiederherstellung  von wesentlichen Fassaden-Gestaltungselementen wie Architekturdetails, die Erhaltung bzw. Aufwertung von Haustüren und Fensterdetails wie Holzfenster, Sprossenfenster, etc.
Zum heutigen Zeitpunkt können 23 umgesetzte bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen vorgewiesen werden. Der Schwerpunkt dieser Anträge / Maßnahmen liegt vor allem im Bereich der Altstadt und an den Stadteingängen der Kernstadt. Es wurden jedoch auch Maßnahmen in den Teilorten gefördert. Der Zuschuss beträgt bisher max. 15 % der förderfähigen Kosten. Im  Einzelfall sind dies bisher höchstens 3.000 Euro je Gebäude. Der Maximal        betrag wurde zum heutigen Zeitpunkt bei etwa 2/3 aller Anträge ausgeschöpft. Dies lässt erkennen, dass angesichts der hohen privaten Investitionskosten eine Anpassung des Förderrahmens angemessen erscheint. Somit wird ab dem Jahr 2019 eine Erhöhung auf 20 % der förderfähigen Kosten sowie im Einzelfall höchstens 4.000 Euro je Gebäude vorgeschlagen. In besonderen Ausnahmefällen soll künftig außerdem – nur dann, wenn herausragende städtebauliche / stadtgestalterische Belange im Interesse der Stadt dies rechtfertigen – eine pauschale Förderung mit bis zu 4.000 Euro pro Gebäude erfolgen können. Dies bedeutet im Einzelfall eine          Abweichung von der genannten 20 %-Regel. Ziel ist es Anreize für private Modernisierungsmaßnahmen an Stellen zu schaffen, die von hoher Wichtigkeit für das Ortsbild und die Ortsstruktur der Stadt Aalen sind.
 

Im Ortschaftsrat war man sich einig, dass das Erscheinungsbild einer Stadt einen wichtigen Standortfaktor darstellt, dieses soll verbessert werden. Bewohner einer älteren Immobilie, für die immer wieder Sanierungskosten anfallen, sollen einen gewissen Ausgleich für ein gutes Erscheinungsbild am Ort erhalten.   

 

Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte der Aufstockung der Fördersumme für das Fassadensanierungsprogramm einstimmig zu.

 

 

Bericht über die Starkregenereignisse im Juni 2018 – Schutzmöglichkeiten vor Schäden durch eindringendes Wasser

Durch 3 Starkregenereignisse in kurzer Folge am 07., 11. und 12. Juni 2018 kam es an einigen Stellen im Aalener Stadtgebiet zu Problemen aufgrund von Überflutungen durch abfließendes Oberflächenwasser und vollgelaufene Kellergeschosse durch eindringendes Wasser aus der Kanalisation. Bei dem Niederschlagsereignis am 07.06.2018 fielen z. B. in Waldhausen von ca. 13:20 Uhr bis 14.00 Uhr rund 40 l/m² innerhalb 40 Minuten. Das entspricht 166,66 l/s*ha. Ein statistisch 50jähriger Bemessungsregen dieser Dauer hat in Aalen nach den Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes eine Regenspende von 151 l/s*ha.

Für solche Regenmengen sind Kanalnetze grundsätzlich nicht ausgelegt und können es wirtschaftlich auch nicht werden. Kanalnetze in ländlichen Bereichen werden nach der gängigen Richtlinie für die Bemessung von Kanalnetzen DWA A118 mit einem statistisch dreijährigen Bemessungsregen überrechnet, in Wohngebieten mit fünfjährigem Regen. In Aalen werden die Abwassernetze grundsätzlich mit zehnjährigem Regen überrechnet. Bei Neuplanungen und Sanierungsmaßnahmen werden somit die Leistungsfähigkeit des bestehenden Netzes und mögliche Verbesserungen immer im Blick behalten.
Es sind einige punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Abflusssituation im Kanalnetz in der Planung. Bei solchen Starkregenereignissen wie im Juni 2018 werden aber auch diese Maßnahmen nicht verhindern können, dass es zu Rückstau in den Kanalnetzen kommt. Es gibt grundsätzlich 3 Wege, wie es bei Starkregenereignissen zu Kellerüberflutungen kommen kann:  eindringendes Oberflächenwasser, Rückstau aus dem Kanalnetz und durch Gebäudefugen eindringendes Grundwasser, bedingt durch Einstau von  Drainagen und / oder undichte Abwasser-Hausanschlussleitungen.

In der Abwassersatzung ist geregelt, dass sich die Eigentümer gegen Rückstau selbst schützen müssen (§ 19). Das Risiko für Starkniederschläge nimmt tendenziell zu. Gegen Schäden durch solche Starkregen hilft letztlich nur eigenverantwortliches Handeln jedes Grundstückseigentümers und der Einbau von Rückstausicherungen in Abwasser- und Drainageleitungen, sowie die Sicherung von Kellerlichtschächten, Treppenabgängen, Garageneinfahrten, etc. vor dem abfließenden Oberflächenwasser. Entlastung für die Kanalnetze bringt die Abkoppelung von versiegelten Flächen auf den Privatgrundstücken und die Versickerung vor Ort. Dies wirkt sich für die Eigentümer auch positiv auf die fälligen Niederschlagswassergebühren aus. Auch Dachbegrünung und der Einbau von Retentionszisternen können das Kanalnetz im Falle von Starkregenereignissen entlasten.

Bei der Beratung im Ortschaftsrat wurde vorgebracht, dass es wichtig ist, sich vorab vor einem Starkregenereignis schützen, Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen sind gute Schutzeinrichtungen. Die Stadt Aalen berechnet die Abwassernetze grundsätzlich nach dem 10-jährigen Regenereignis und dimensioniert alle neu entstehenden Kanalnetze größer. Bei vielen vorhandenen alten Netzen muss man aber mit Sicherungsmaßnahmen arbeiten. Nach dem letzten Hochwasser in Unterkochen hat die Stadt Verbesserungen in verschiedenen Straßenräumen vorgenommen, z.B. im Bischof-Hefele-Weg, hier wurde sehr schnell reagiert. Man geht davon aus, dass der nächste Starkregen das Gebiet nicht mehr überflutet, da die Abläufe nun in Richtung Kocher führen.

 

Bei Fragen zu privaten Schutzmaßnahmen vor Hochwasser steht seitens des Tiefbauamtes der zuständige Sachbearbeiter, Herr Hannes Baur, Tel. 07361-521302 beratend zur Verfügung.

 

Auf der Homepage der Stadt Aalen ist ein Animationsfilm zu Schutzmaßnahmen vor Hochwasser unter folgendem Link abrufbar:

 

https://www.sw-aalen.de/wasser-abwasser/abwasser-rueckstauschutz

 

Stellungnahme der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2019

 

Ortschaftsrat Anton Funk und Ortschaftsrat Kurt Gall gaben zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 im Namen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion

folgende Stellungnahmen ab:

Ortschaftsrat Florian   S t ü t z  stellte im Rahmen seiner Haushaltsrede für die Fraktion der Freien Wähler fest, dass in letzter Zeit in Unterkochen bereits viel getan wurde, aber nach wie vor gibt es noch Einiges zu tun. Er weist darauf hin, dass die Aalener Straße dringend saniert werden sollte. Wird die alte Trasse belassen, sollte der Grünstreifen zwischen der Aalener Straße und der Bahnlinie mit einer Bepflanzung freundlicher gestaltet werden. Auch an seine Fraktion wurde herangetragen, dass der Kreisverkehr im Einmündungsbereich Pfromäckerstraße dringend verwirklicht werden sollte, auch im Hinblick auf den Neubau der Firma Palm. Hier sind zwar verkehrslenkende Maßnahmen für Lkw’s vorgesehen, aber viel Verkehr während der Bauphase wird sich nicht lenken lassen und nach wie vor über die Aalener Straße durch Unterkochen fließen. Die Freien Wähler fordern, dass hinsichtlich des Kreisverkehrs an der Ebnater Steige kein Provisorium geschaffen wird, sondern lieber ein Jahr später ein ordentlicher Ausbau erfolgt. Er weist darauf hin, – wie an einer Informationsveranstaltung und am Runden Tisch bereits ausgeführt – dass an der Ebnater Steige das eine getan werden muss, aber das andere darf nicht vergessen werden. Nach wie vor sollte man sich Gedanken über eine alternative Trasse und eine alternative Lösung machen, auch wenn jetzt ein Ausbau erfolgt. Er verweist auf das steigende Verkehrsaufkommen durch den Neubau der Firma Palm und die Ansiedlung der Firma YG-1 in Oberkochen. Die Feuerwache wurde auch bereits von den Vorrednern angesprochen, eine zügige Umsetzung lässt auf sich warten. Hier sind die Informationswege viel zu lang. Aus eigener Erfahrung kann er sagen, dass sich die Feuerwehr schnell positioniert hat, man kann auch mit einem Alternativstandort leben. Seither hat man nichts mehr gehört. Wenn die Feuerwehr gebraucht wird, ist man innerhalb von Minuten vor Ort. Das würde bei einem Neubau der Feuerwache überhaupt nicht funktionieren. Dies bedauert er und hofft, dass das Thema mehr Fahrt aufnimmt. Man würde sich einen weiteren Planansatz für die zeitnahe Kennzeichnung des Radweges im Bereich der Kochertalstrasse rund um die Kläranlage wünschen, da dort durch sämtliche Fahrzeughändler und umfangreichen Lkw-Verkehr der Straßenbereich oft zugeparkt ist. Durch eine Bodenmarkierung könnte dort mehr Sicherheit geschaffen werden. Die Trasse soll hinter der Firma Triumph erst in den nächsten ein bis zwei Jahren ausgebaut werden. Die beste Lösung wäre es, wenn dort der Radweg durchgeführt würde. Man wünscht sich rote Querungshilfen im Bereich der Kreuzung bei der Firma Roder. Bei der Firma Triumph soll der neue Radweg vom Kaufland kommend auf die Burgstallstraße treffen. Für kleinere Maßnahmen wie die innerörtliche Beschilderung ist nach wie vor ein eigenes Budget für die Ortschaftsverwaltung anzustreben, um Dinge zügiger auf dem kleinen Dienstweg abwickeln zu können. Auch er würde sich eine gesamtstädtische Beschilderung für die Teilorte wünschen. Wesentlich kleiner Ortschaften haben wesentlich bessere Beschilderungen zu den innerörtlichen Einrichtungen. Das wäre für eine aufstrebende Stadt wie Aalen aller Ehre Wert. 

 

Oberbürgermeister Thilo Rentschler sprach sich in Sachen Feuerwache für den Erhalt des jetzigen Gebäudes aus, allerdings mit einer alternativen Nutzung. Diesbezüglich forderte er den Ortschaftsrat auf, sich Gedanken zu machen. Für den geplanten Neubau der Feuerwache sucht man nach einem geeigneten Standort. Ob die Sporthalle saniert oder abgerissen und neu hergestellt wird, ist noch nicht entschieden. Sehr ernst genommen wird das Thema sicherer Schulweg. Die Sanierung der Aalener Straße ist notwendig, jedoch sucht man dafür den richtigen Zeitpunkt Des Weiteren wurde auf die auch für Unterkochen geltende Aktion „Sauberes Aalen“ aufmerksam gemacht, man denkt über Maßnahmen gegenüber Umweltsündern nach.

 

Bekanntgaben und Anfragen

 
Die Verkehrsschau hat sich mit der Einrichtung einer Grünpfeilregelung sowohl  im Bereich Ebnater Straße als auch Heidenheimer Straße befasst, da es in den Hauptverkehrszeiten an der dortigen Lichtsignalanlage häufig zu großem Rückstau kommt. Einer Grünpfeilregelung an verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlagen steht zwar ein Erlass des Verkehrsministeriums entgegen, aber ansonsten sind keine weiteren absoluten Ausschlussgründe vorhanden. Da keine Rechtsabbiegespuren vorhanden sind, ist aber nicht mit einer signifikanten Verbesserung des Verkehrsflusses zu rechnen. Der Bau des dort mittelfristig vorgesehen Kreisverkehrsplatzes dauert noch. Allerdings könnten beim Rechtsabbiegen unter Ausnutzung der Grünpfeilregelung die Fußgänger an den Fußgängersignalanlagen gleichzeitig grün haben, weshalb im Falle der Grünpfeilregelung zusätzliche gelbe Blinklichter an der Fußgängerquerung angebracht werden sollten. Das Rechtsamt der Stadt Aalen prüft mögliche Haftungsfragen, wenn entgegen des Erlasses des Verkehrsministeriums die Grünpfeilregelung eingeführt wird und es deshalb zu einem Unfall kommen sollte.

 

An der Haltebucht an der B 19 zwischen Unterkochen und Oberkochen soll beidseitig an der Ausfahrt das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ angebracht werden, zusätzlich jeweils auf Höhe der Ein- und Ausfahrt in Fahrtrichtung Oberkochen ein Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade aus“. Dadurch soll verhindert werden, dass die Haltebucht von aus Oberkochen her kommenden Fahrzeugen angefahren wird.

 

Derzeit zählt der Stadtbezirk Unterkochen 5.078 Einwohner.

 

Die höchste Erhebung Aalens mit 733 m befindet sich auf Gemarkung Unterkochen, am Grünenberg (beim Baierstein bei Himmlingen).

 


 


(Text: Kerstin Renner)

© Stadt Aalen, 01.10.2018