Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 26. Juni 2017

Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 11 Ortschaftsräte/-innen (Normalzahl Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte),

anwesend von der Stadtverwaltung: Robert Ihl, Rudolf Kaufmann, Alexander Krämer, Hubert Mahringer, Stefan Overmann, Kathleen Schmieder, Katja Stark, Rosemarie Woreschk.

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 22.35 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

1. Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen – Gesamtfortschreibung 2030; Aufstellungsbeschluss

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan die voraussichtliche Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen dar und bildet somit die Basis für die künftige Stadtentwicklung, unter anderem Aufstellung von Bebauungsplänen. Die wirksamen Planungsgrundlagen aus den Jahren 2002 und 2006 sind inzwischen überholt. 70 Änderungsverfahren zum FNP sind bereits eingeleitet worden. Dies macht eine Gesamtfortschreibung des FNP erforderlich, die vom Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Genehmigungsbehörde bereits angemahnt wurde. Parallel zum FNP werden verschiedene Fachbeiträge fortgeschrieben. Der Landschaftsplan nimmt dabei die gewichtigste Stellung ein und sichert eine ausreichende Berücksichtigung der Umweltbelange. Für Unterkochen wurden Untersuchungsräume ausgewiesen. Hierzu gehören am nördlichen Ortsrand von Unterkochen das Gebiet Pfromäcker/Brand, das Gebiet Steinschelle-Süd, Hungerbühl-Ost, Obergeheuertal, AmViehtrieb und Kellersteige. Diese Gebiete sind in die nähere Entwicklung von Unterkochen mit einzubeziehen. Die Aufnahme in den Flächennutzungsplan bedeute, dass die Stadt eine bestimmte Zielrichtung in diesem Bereich verfolgt. Nicht in das Gebiet mit aufgenommen wurde das Schlossbaufeld, das zum jetzigen Zeitpunkt die Bewertungskriterien nicht erfülle.

 

Einstimmig billigte der Ortschaftsrat die Gesamtfortschreibung.

(© Stadt Aalen)

2. Einführung von Straßennamen im Baugebiet Hungerbühl

 

 

Das neue Baugebiet Hungerbühl wird zurzeit erschlossen. Die ersten Baugrundstücke sollen noch in diesem Jahr verkauft werden und sind ausgeschrieben. Für die Bauinteressenten sind deshalb Adressen erforderlich. Vorgeschlagen wurde die Erschließungsstraße A des Baugebiets von der Verwaltung zur Kocherburg. Hier änderte der Ortschaftsrat in seiner Abstimmung mehrheitlich die Bezeichnung „Im Hungerbühl". Dies habe eine direkte Bezeichnung zu diesem Baugebiet. Die erste abzweigende Straße B in West-Ost-Richtung erhält, so nach dem Vorschlag der Verwaltung und auch mit einstimmiger Zustimmung die Namensbezeichnung „Otto-Palm-Straße". Die zweite von der Haupterschließungsstraße abzweigende Straße C erhält die Bezeichnung „Tugendhatstraße". Auch hier hat der Ortschaftsrat einstimmig diesem Vorschlag zugestimmt.

 

 

3. Bundes- und Landesförderung für städtebauliche Maßnahmen in Aalen

 

Die Städtebauförderung ist dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände zu beheben oder nachhaltig zu mildern. Städtebauförderungsmittel leisten einen bedeutenden Beitrag zur strukturellen Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden. Schwerpunkte sind insbesondere die Städteförderung bei der Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und Leerständen von Immobilien. Für Unterkochen war es die Radwegeerschließung des Radeweges Kochertalstraße. Hier hat der Gemeinderat im April 2015 den Neubau des Radwegs Kochertalstraße von der Industriestraße in Aalen bis zur Sutorstraße in Aalen-Unterkochen beschlossen. Für den dritten Bauabschnitt von der Industriestraße bis zur Sutorstraße wurden LGFVG-Mittel in Höhe von 220.000 EUR bewilligt. Auf Grund der geringer ausfallenden Baukosten konnte mit Schlussverwendungsnachweisen im März 2017 ein Zuschuss von insgesamt 180.512,35 EUR abgerufen werden. Für den weiteren ersten und zweiten Bauabschnitt, der durchgängigen Radwegeverbindung von Aalen nach Unterkochen wurden weitere Mittel mit einem Betrag in Höhe von 316.000 EUR beantragt. Die Maßnahme wurde bereits in das LGVFG-Programm aufgenommen.

 

 

4. Kocherburgschule – 2. Bauabschnitt Sanierung Gebäude A

 

Der Ortschaftsrat konnte wiederum aus diesem Gesamtpaket der Sanierungsarbeiten verschiedene Handwerkerarbeiten vergeben. So ist die Flachabdichtung einschließlich Klempnerarbeiten erforderlich. Die Rückbauarbeiten einschließlich PCB-Sanierungsarbeiten wurden an die Firma Kuc-Bau GmbH aus Eitting zu den Preisen und Bedingungen ihres Angebotes vom 18. Mai 2017 mit einer Auftragssumme von 70.041,00 EUR incl. Mehrwertsteuer vergeben.

 

Hier stimmte der Ortschaftsrat einstimmig dieser Vergabe zu.

 

 

5. Beschaffung von bis zu fünf Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Aalen

 

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um einen Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 to. Der MTW ist ein Feuerwehrfahrzeug mit Sitzbänken und einer kleineren Ladefläche zur Beförderung von acht Personen, Ausrüstung und sonstigen Gütern kleineren Umfangs. Er dient zur Versorgung von eingesetzten Einheiten und der Nachführung von Personal. Auf Grund des technischen Zustandes, unter anderem bedingt durch das Alter der Fahrzeuge und die Laufleistung, ist eine zeitnahe Ersatzbeschaffung notwendig, um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Aalen sicher zu stellen. Auf Grund des Antragstaus bei den Investitionen im Feuerwehrwesen im Land werden MTW auch in absehbarer Zeit nicht durch das Feuerwehrprogramm gefördert. Daher hat das Landratsamt ein einmaliges Beschaffungsprogramm MTW für Kommunen des Landkreises eingeleitet. Pro Fahrzeug unterstützt der Landkreis die Beschaffung mit 3.000 EUR. Durch die Sammelausschreibung von ca. 30 Fahrzeugen können entsprechend Mehrrabatte erzielt werden. In einem Rahmenvertrag können nach dem Ausschreibungsverfahren die Fahrzeuge von den Gemeinden bestellt werden. Für die Freiwillige Feuerwehr Aalen ist eine Ersatzbeschaffung für die Abteilungen Ebnat / Waldhausen / Unterkochen sowie Wasseralfingen und Hofen erforderlich.

 

Der Ortschaftsrat stimmte der Maßgabe zu, dass insbesondere für den Stadtbezirk Unterkochen ein Mannschaftstransportwagen beschafft wird.

 

 

6. AKITA 2025 – Fortschreibung 2017

 

Eine Fortschreibung des Kindergartenbetreuungsplanes AKITA 2025 gibt es im Stadtbezirk Unterkochen. Nach den derzeit erhobenen Berechnungen besteht ein erhöhter Bedarf. Die Leiterin des Amtes für Soziales, Amtes und Familie Katja Stark erläuterte den Gremiumsmitgliedern den Sachverhalt. Demzufolge müssen im Bereich der Kinder U 3, also auch für die Kinder im Bereich über drei Jahren, neue Kapazitäten geschaffen werden. Der korrigierte Bedarf der drei Krippengruppen mit 24 Plätzen im Ü 3-Bereich eine Erweiterung des Ganztagesangebotes wird für notwendig gehalten. Derzeit laufen Gespräche, dass möglicherweise an der Waldhäuser Straße im Zusammenhang mit dem Bau der Seniorenwohnanlage auch eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen in diesem Gebäude integriert werden. Dies werde, wenn die Gespräche erfolgreich verlaufen, von der Stadt Aalen als Trägerin geführt. In der Kindertagesstätte Maria Fatima wird mit der Umwandlung des Kirchenraumes eine Kleingruppe beginnen. Ein weiteres Ziel konnte in diesem Zusammenhang erfahren werden, dass von der Evangelischen Kirchengemeinde ein Naturkindergarten geplant werde. Dies würde nach Meinung der Verwaltung eine wesentliche Verbesserung im Betreuungsangebot geben. Pfarrer Metzger selbst war bei dieser Beratung mit anwesend und brachte ergänzend mit ein, dass die Kinder sich in der freien Natur bewegen und vor allem den Wald erkunden können. Hierfür soll ein gesondertes Gebäude den Kindern zur Verfügung gestellt werden. Der Standort dieser Einrichtung soll im Gebiet Heulenberg erfolgen. Zu dieser Maßnahme fehlte noch die konkrete Zusicherung der Stadt Aalen bzw. des Gemeinderates.

 

Der Ortschaftsrat nahm von diesem Bericht der Verwaltung zustimmend Kenntnis.

 

 

(Text: Hubert Mahringer)

© Stadt Aalen, 04.07.2017