Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 25. Juni 2018

Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 10 Ortschaftsräte/-innen (Normalzahl Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte),

anwesend von der Stadtverwaltung:
Michael Felgenhauer, Hubert Mahringer, Stefan Pommerenke, Kerstin Renner, Ann-Kathrin Schneele, Wolfgang Weiß

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 20.40 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

 

Radwegeverbindung von Aalen auf das „Vordere Härtsfeld“; Beratung der Anträge der Fraktionen

 

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2017 eine Entscheidung über den Ausbau der sog. „Schättere-Trasse“ zu einem kombinierten Geh- und Radweg vertagt und an einen „Runden Tisch Schättere-Trasse“ verwiesen. Ergebnis des ersten Runden Tisches im Juli 2017 war die Bildung einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit den möglichen Radwegeverbindungen auf das Härtsfeld beschäftigte. Es wurden alle radtauglichen Wegebeziehungen in Bezug auf Streckenlänge, Steigungsverhältnisse, Gefällestrecken, Ausbauzustand, Schwierigkeitsgrad und Touristikpotenzial untersucht und bewertet. Ebenso erfolgte eine Zuordnung zu einzelnen Nutzergruppen. Die Ergebnisse der Trassenuntersuchungen und das erarbeitete Radwegekonzept wurden der Öffentlichkeit, den Ortschaftsräten, den Interessens- und Fachverbänden sowie den Gemeinderatsfraktionen im Rahmen des zweiten Runden Tisches im Februar 2018 vorgestellt. Anschließend erfolgte die Beratung der ausgearbeiteten Radwegekonzeption in den Ortschaftsräten Unterkochen, Waldhausen und Ebnat. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 keine Beschlussempfehlung zum Ausbau der Radverkehrstrassen an den Gemeinderat abgegeben und mitgeteilt, dass für eine endgültige Entscheidungsfindung weitergehende Informationen und Aussagen, beispielsweise zu baulichen Ertüchtigungsmöglichkeiten der „Schättere-Trasse“ und zur Möglichkeit der Tunnelöffnung, erforderlich sind. Die schriftlichen Anträge der Fraktionen sowie die Beschlüsse aus den Ortschaftsräten sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 bzw. Anlage 2 beigefügt. Im Zuge der Beratung soll eine Gewichtung und Priorisierung der verschiedenen Anträge vorgenommen werden.

Unabhängig von der Entscheidung für oder gegen eine mögliche Öffnung der „Schättere-Trasse“ und des Tunnels für Radfahrer, soll die im Rahmen des zweiten Runden Tisches präsentierte Radwegekonzeption umgesetzt werden. Die einzelnen Trassen sollen in diesem Zusammenhang wie folgt ausgebaut und ertüchtigt werden:

 

  1. Als Bestandsradweg über den „Römerkeller“ von Oberkochen nach Waldhausen und Ebnat.
  2. Als Bestandsradweg über die „Waldhäuser Steige“ von Unterkochen nach Waldhausen und Ebnat (Kocher-Jagst-Radweg).
  3. Als ergänzter Radweg über die „Weiße Steige“ von Aalen bzw. Unterkochen nach Waldhausen und Ebnat.
  4. Als neuer sportlicher Radweg über den „Heulenbergweg“ von Unterkochen nach Waldhausen und Ebnat.
  5. Als neuer Mountainbike-Radweg über die „Glassteige“ und den Bahnweg nach Waldhausen und Ebnat.
  6. Als neuer Mountainbike-Radweg über das „Steinerne Tor“ von Unterkochen nach Waldhausen und Ebnat.

 

Das Konzept zur radverkehrlichen Erschließung des Vorderen Härtsfelds soll in die neue Radwegweisung integriert werden.

 

Die Ortschaftsräte aller Fraktionen vertraten den Standpunkt, dass weitere Ausführungen zum Thema Radwegeverbindungen erforderlich sind und eine Zustimmung dann erfolgen kann, wenn diese Vorgaben erfüllt sind:

 

 

1. Der Ausbau und die Ausschilderung der 6 Radwegeverbindungen von Aalen auf das „Vordere Härtsfeld“ soll unverzüglich durchgeführt werden.

 

2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 135.00 Euro soll über den Ausbau von Geh- und Radwegen erfolgen.

 

3. Die Planung soll vom Tiefbauamt durchgeführt werden. Die Ausführung soll über den Bau- und Grünflächenbetrieb unterjährig erfolgen.

 

4. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren (und deren Begleitung) können den Schättere Weg auch mit dem Rad nutzen.

 

5. Ein Gutachten soll in Auftrag gegeben werden, das letztendlich klären soll, ob der Tunnel möglicherweise für Wanderer und Radfahrer geöffnet werden kann.

 

6. Nach einer Klärung, ob und wie der Tunnel geöffnet werden kann, wird der Ortschaftsrat Unterkochen über einen möglichen Ausbau des Schättere Wegs als -Geh- und Radweg- beraten und entscheiden.

 

 

Alle Fraktionen vertraten dieses Vorhaben und stimmten dem Ausbau der Radwegeverbindungen von Aalen auf das Vordere Härtsfeld und mit den vorgegebenen Kosten zu mit der Maßgabe, dass die Wünsche und Anregungen der Ortschaftsräte mit eingebunden werden.

 

 

 

Überprüfung der Sitzzahl im Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen anlässlilch der Kommunalwahl 2019

 

Im Jahr 2019 findet die Kommunalwahl statt. Bislang beträgt die Sitzzahl für den Ortschaftsrat Unterkochen 14.

 

In der Eingliederungsvereinbarung der Gemeinde Unterkochen in die Stadt Aalen wurde durch die Änderung der Hauptsatzung die Ortschaftsverfassung mit Bildung der Ortschaft Aalen-Unterkochen eingerichtet. Die Stadt verpflichtete sich, in der Hauptsatzung festzulegen, dass sich der Ortschaftsrat aus 12 Mitgliedern zusammensetzt. Für die Wahlen der Gemeinderäte und Ortschaftsräte ist nach dem Kommunalwahlgesetz, das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorhergehenden Jahres fortgeschriebene Ergebnis der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung maßgebend, das heißt der 30. September 2017. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Einwohnerzahl in Unterkochen 5.094.Nach § 25 GemO i. V. mit § 72 GemO beträgt die Zahl der Ortschaftsräte in Ortschaften mit mehr als 5. 000 Einwohnern, aber nicht mehr als 10. 000 Einwohnern, 18. Durch die Hauptsatzung kann allerdings bestimmt werden, dass für die Zahl der Ortschaftsräte die nächst niedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies sind 14. Die Sitzzahl könnte somit wie bisher unverändert bei 14 belassen werden. Dies war auch der Beschluss des Ortschaftsrats vom 23.09.2013.

 

Die Ortschaftsräte waren sich dahingehend einig, dass die Sitzzahl insgesamt bei 14 bleibt.

 

Ausbau der öffentlichen PKW-Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Aalen durch die Stadtwerke Aalen

 

Der derzeit kommissarische Leiter der Stadtwerke Wolfgang Weiß erläuterte den Sachverhalt mit der Maßgabe, dass der Ausbau der PKW-Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität durch die Stadtwerke Aalen forciert wird. Positiv durch einen Förderaufruf beschieden sind die Standorte für Fachsenfeld (Bereich Schloss), Parkplatz Limesthermen und Nordparkplatz auf dem Stadtoval. Derzeit läuft bereits die Ausführungsplanung zu den zwei erstgenannten Standorten, sodass eine zügige Umsetzung folgen soll. Die Stadtwerke Aalen werden auf der Basis des bestehenden Konzessionsvertrages Ihren Teil dazu beitragen die Elektromobilität in der Stadt voranzutreiben und auszubauen. Maßgeblich getragen wird diese Absicht von den Zielen einer sinnvoll abgestimmten Gestaltung des Stadtbildes, der Verbesserung der örtlichen Luftqualität, der Verminderung der Geräuschintensität und der CO2-Emissionen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Stadt Aalen und die Stadtwerke Aalen zusammengeschlossen, um ein gemeinsames örtliches Elektromobilitätsnetz im gesamten Gemarkungsgebiet zu entwickeln. Der Sicherheitsfaktor, eine Ladesäule in der Nähe finden zu können, ist aus der Sicht des Landes Baden Württemberg für die Akzeptanz der Elektromobilität von großer Bedeutung. Mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung wurden für jeden Ortsteil und den Stadtbereich Ladesäulen in Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Aalen festgelegt. Die einzelnen Standorte sind in der Übersichtskarte und den Standortplänen dargestellt.

 

Aktuell betreiben die Stadtwerke Aalen bereits 16 Ladepunkte (6 in P1 Rathaus, 6 in P6 P+R Bahnhof, 4 in P5 Spitalstraße) und bieten 4 E-Fahrzeuge im Rahmen eines Car Sharings an. Im KIZ besteht zudem die Möglichkeit, Pedelecs und E-Roller zu testen und auszuleihen. Besonders hervorzuheben sind die neuen Standorte an der HS Aalen (Richard-Wagner-Straße und Anton-Huber-Straße), die gemeinsam mit der Hochschule und Vermögen und Bau BW realisiert werden. Um eine Vorbildfunktion für andere Aalener Unternehmen darzustellen zu können, soll am Standort der Stadtwerke Aalen eine Schnellladestelle (> 50 kW) realisiert werden. Mittelfristig werden gerade solche Ladesäulen an Standorten mit hohem Anteil von Handelsreisenden interessant sein.

 

Das Projekt E-Mobilität in Zusammenarbeit der Stadtwerke und der Stadt Aalen soll, wie oben beschrieben, kurzfristig begonnen werden. Die Umsetzung wird aus Kostengründen einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Stadtwerke Aalen werden eine Förderung für alle Ladepunkte anstreben, um die Umsetzung zu beschleunigen. Dies hängt jedoch von der Verfügbarkeit geeigneter Förderprogramme ab.

 

Um in Unterkochen die Elektromobilität voran zu treiben, wird am Standort des Rathausplatzes eine Ladestation errichtet. Hier sollen Besucher der Innenstadt die Möglichkeit  erhalten, das Elektroauto an den vorgesehenen zwei Stellplätzen mit jeweils 11 kW  aufzuladen, während dortige Restaurants oder Einkaufsmöglichkeiten genutzt werden können.

 

In der Aussprache waren die Ortschaftsräte sich dahingehend einig, dass diese Vorgabe grundsätzlich befürwortet werde, jedoch die Standorte sollten anderweitig gesucht werden, da dann möglicherweise Parkplätze im öffentlichen Raum, die jeweils dringend  benötigt werden, wegfallen.

 

Grundsätzlich stimmte der Ortschaftsrat dem Anliegen positiv zu mit der Maßgabe, dass nach weiteren geeigneten Standorten im Ortskernbereich gesucht wird. Möglichst sollte jedoch, so die Stadtverwaltung und die Stadtwerke, ein Standort auf städtischer Fläche gesucht werden.

 

Der Ortschaftsrat stimmte diesem Vorhaben so in seiner Gesamtheit dieser Information als Kenntnisnahme zu.

 

 

Unterstützungssysteme für die Kitas im Stadtgebiet Aalen
I. Sprachförderkonzept 2025 der Stadt Aalen
II. Weiterentwicklung Inklusion in den Kitas

 

 

Die Stadt Aalen ist Gesamtverantwortlicher im Bereich der Kinderbetreuung. Dies spiegelt sich an der Aufgabe, für eine bedarfsgerechte Kindergartenlandschaft zu sorgen. Hierbei sind quantitative und qualitative Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die vielschichtigen Herausforderungen unserer Gesellschaft, welche immer zuerst und sehr deutlich in der Kita- und im Schulsystem aufschlagen, sieht die Stadtverwaltung mit ihren Kindergartenträgern diverse Entwicklungsbedarfe, um die Kitas für die Herausforderungen der Inklusion, der Förderung von Menschen mit ausländischer Herkunft, der Sprachförderung im Allgemeinen und insbesondere der Sicherstellung von Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Aalen zu stärken. In den letzten zwei Jahren habe sich aufgezeigt, dass, bedingt durch ein starkes Bundessprachförderprogramm mit elf teilnehmenden Kitas in Aalen, durch die zusätzlichen Förderprogramme eine Parallelstruktur und eine nur teilweise aufeinander abgestimmte Sprachförderlandschaft entstanden ist.

Schnittmengen der jeweiligen Sprachförderbausteine sind aktuell in der Praxis erkennbar. Ein abgestimmtes Sprachförderkonzept mit Berücksichtigung der Stärken und der Ressourcen von Bund und Land fehlt in Aalen noch. In mehreren Stufen soll nun versucht werden, dass nun auch die Träger sich durchgehend mit einem 3 %-igen Trägeranteil an der Sprachförderung beteiligen. Bislang wurde im Aalener Modell kein Trägeranteil eingebracht. Neben der Begleitung der Schwerpunkte Kitas als Präsenzmodelle ist nun neu, dass auch  alle weiteren Kitas ab September 2019 über ein Zurufmodell begleitet werden können.

 

Der Ortschaftsrat stimmte in seiner Gesamtheit der dargestellten Weiterentwicklung der Sprachförderung in den Aalener Kitas zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Sprachförderkonzept 2025 mit den jeweiligen Trägern umzusetzen. Die dadurch erreichten Einsparungen werden zur Weiterentwicklung im Bereich der Inklusion in den Kitas verwendet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das dargestellte Rahmenkonzept Inklusion in den Kitas mit den Trägern umzusetzen.

 

Vergabe der Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Aalen

 

Im Rahmen einer Ausschreibung wurden Arbeiten an den günstigsten Bieter Firma AWUS-Bau Aalen zu den Preisen und Bedingungen des eingereichten Angebots vom 25.Mai 2018 mit einer vorläufigen Auftragssumme im Gesamten für das Stadtgebiet von 557.841,13 € brutto vergeben. Für Unterkochen soll an der Haltestelle Heidenheimer Straße, Einmündungsbereich Breslauer Straße sowie an der Aalener Straße, Omnibushaltestelle Wöhrstraße, Fahrtrichtung Aalen, und am Kutschenweg mit zwei Haltepunkten die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.

 

Die Ortschaftsräte stimmten diesen Vorgaben im Gesamten so zu.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Modellprojekt Straßenbegleitgrün" vom 12.04.2018 und am 11.05.2018 nachgelieferter, ergänzter Maßnahmenkatalog

 

Im Hinblick auf die Vorberatung der Sitzungsvorlage 6718/004 „Artenschutz, Maßnahmen der Stadtverwaltung gegen das Artensterben“ im AUSt vom 12.04.2018 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag „Modellprojekt Straßenbegleitgrün“ am 9.4.2018 gestellt. Mit Schreiben vom 12.04.2018 hat die Verwaltung zugesagt den Tagesordnungspunkt „Modellprojekt Straßenbegleitgrün“ gemeinsam mit den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen in der nächsten Sitzungsrunde der städtischen Gremien zu behandeln. Frau SRin Bretzger hat dann am 10.05.2018 Herrn OB Rentschler mitgeteilt, dass es notwendig sei, die Beschlussfassung der Sitzungsvorlage 6718/004 und des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nach dessen Vorberatung gemeinsam vorzunehmen. Am 11.05.2018 wurde hierzu per mail eine in tabellarischer Form aufbereitete Matrix mit den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragten Ergänzungen zu dem von der Stadtverwaltung als Anlage zur Sitzungsvorlage 6718/004 „Artenschutz…“ bereits vorgeschlagenen Maßnahmenprogramm. Mit Schreiben vom 17.05.2018 haben wir der antragstellenden Fraktion mitgeteilt: „Das zuständige Grünflächen- und Umweltamt erstellt derzeit eine Sitzungsvorlage, die die ergänzenden Maßnahmen Ihres Antrags beleuchtet und thematisiert. Gerne werden wir beide Vorlagen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 12. Juli 2018 zur Vorberatung und in der Sitzung des Gemeinderates am 25. Juli 2018 zur Entscheidung einbringen. Die Sitzungsvorlage wird zudem vorab in den Sitzungen der Ortschaftsräte (25.-28.07.2018) vorberaten.“

 

In der Diskussion fand dieses Anliegen der Fraktion Bündnis 90 mehrheitlich keine Zustimmung.

 

Satzung zur Änderung der Marktsatzung der Stadt Aalen

 

Der Leiter des Amtes für Bürgerservice und öffentliche Ordnung Michael Felgenhauer erläuterte in seiner Vorgabe die Änderung der Marktsatzung. Bei der Marktsatzung ist auch neben dem Wochenmarkt in Aalen, Wasseralfingen und Unterrombach auch der Wochenmarkt in Unterkochen betroffen.

 

Die Marktsatzung vom 10.08.1978 wurde zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 28. Januar 2016. Damals wurde eine Anpassung der Marktzeiten nach § 17 vorgenommen.

 

Durch aktuelle Entwicklungen zum Thema Sicherheit in der Innenstadt und insbesondere Sicherheit auf Märkten hat das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung eine Überarbeitung der gesamten Marktsatzung vorgenommen, um so den aktuellen sicherheitsrelevanten Anforderungen nachzukommen.

Die Sicherheit auf dem Marktplatz und auch die Sicherheit in der Innenstadt muss auch während der Märkte gewährleistet sein, sodass eine Einfahrt von Rettungskräften und der Freiwilligen Feuerwehr immer möglich ist. Dies betrifft nicht nur das Marktgelände selbst, sondern ist auch im Interesse der Anwohner der Innenstadt. Die Marktsatzung wurde deshalb dahingehend geändert, damit die Einfahrt durch die Einhaltung der genehmigten Maße der Marktstände immer gegeben ist.

Ebenso trat der Verein Aalener Wochenmarkt an das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung heran, die Marktzeiten nochmals zu ändern und anzupassen, da diese an den Wochenmarkttagen mittwochs und samstags in Aalen unterschiedlich sind und eine Änderung und Vereinheitlichung wünschenswert wäre.

Durch die Änderung der Marktzeiten und die Aktualisierung der sicherheitsrelevanten Passagen wird eine für die Marktbeschicker zufriedenstellende und vor allem für die Besucher und Teilnehmer des Marktes sichere Lösung herbeigeführt.

Hierfür wird in § 2 Abs. 7 unter Nr. 5 der gerechtfertigte Grund hinzugefügt, dass wenn der Marktstand das genehmige Maß übersteigt und dadurch die Rettungsgasse behindert wird, die Marktzulassung widerrufen werden kann.

Des Weiteren wird in § 5 Abs. 3 der Halbsatz ergänzt, dass Vordächer der Verkaufseinrichtungen so zu gestalten sind, dass diese jederzeit einklappbar, bzw. entfernbar sind. Abs. 7 derselben Bestimmung wird dahingehend geändert, sodass Durchgangswege und Rettungsgassen freizuhalten sind. Dieser Umstand (Behinderung der Rettungsgasse) wird ebenso als Ordnungswidrigkeitstatbestand unter § 22 Nr. 3 aufgenommen und kann so mit einer Geldbuße bis 500 € belegt werden.

Die Marktzeiten nach § 17 der Marktsatzung für den Wochenmarkt Aalen sollen dahingehend geändert werden, dass der Wochenmarkt mittwochs und samstags jeweils um 12:30 Uhr endet. Die Abbauzeiten enden jeweils um 13:15 Uhr.

Die Marktzeiten der Wochenmärkte Aalen-Hofherrnweiler, Aalen-Unterkochen und Aalen-Wasseralfingen bleiben unverändert, werden in der Marktsatzung nun aber einzeln aufgeführt.

Die überarbeitete Marktsatzung der Stadt Aalen soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

Die Ortschaftsräte stimmten der Änderung der Marktsatzung im Rahmen der Vorberatung zu.

 

 

Bekanntgaben und Anfragen

 

Innenentwicklungsplan Aalen

 

Sachbearbeiterin Ann-Kathrin Schneele berichtete über das Innenentwicklungsprogramm der Stadt Aalen. Hierbei verwies sie insbesondere auf die Förderprogramme der Stadt, die insgesamt bei der Stadt im Detail näher erfragt werden können unter der Telefonnummer 07361 / 52-1557. Im Einzelnen wurde das Programm näher vorgestellt.

Die Ortschaftsräte nahmen diese Vorgaben positiv zur Kenntnis mit der Maßgabe, dass sich die Bürgerschaft bei etwaigen Rückfragen an die Stadtverwaltung Aalen wenden können und dürfen.

 

(Text: Hubert Mahringer)

© Stadt Aalen, 16.07.2018